Wichtige Informationen für Kunden aus der Schweiz

Veredelungen müssen beim Zoll angemeldet werden

Seit 1. Januar 2018 muss ein Kunde aus der Schweiz die in Deutschland vorgenommenen Fahrzeugveredelungen wie z. B. Fahrwerk, Anhängerkupplung oder ähnliches beim Deutschen Zoll anmelden.

Neue Reifen oder Reparaturen fallen nicht unter diese Zollbestimmung, es bezieht sich nur auf Fahrzeugteile die den Wert des Fahrzeuges erhöhen. Bei kompletten Reifen und Felgen tritt diese Bestimmung nur dann in Kraft, wenn eine erhebliche Wertsteigerung entsteht, das z. B. wenn die Kompletträder teurer wie ein Original Komplettradsatz vom jeweiligen Hersteller entsteht.

Wir übernehmen die Zollabwicklung für Sie

Ihnen entstehen keinerlei Nachteile: Denn wir übernehmen für Sie die komplette Zollabwicklung inklusive der dafür nötigen Kaution. Im Bedarfsfall melden wir Ihr Fahrzeug beim Deutschen Zoll an und kümmern uns um alle Formalitäten. Alle diese Aufgaben werden wir für sie übernehmen so das kein Mehraufwand wie bisher für sie entsteht.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Telefon +49 7741 636 30
info@khd-carstyling.de