Veredelungen müssen beim Zoll angemeldet werden
Seit 1. Januar 2018 muss ein Kunde aus der Schweiz die in Deutschland vorgenommenen Fahrzeugveredelungen wie z. B. Fahrwerk, Anhängerkupplung oder ähnliches beim Deutschen Zoll anmelden.
Neue Reifen oder Reparaturen fallen nicht unter diese Zollbestimmung, es bezieht sich nur auf Fahrzeugteile die den Wert des Fahrzeuges erhöhen. Bei kompletten Reifen und Felgen tritt diese Bestimmung nur dann in Kraft, wenn eine erhebliche Wertsteigerung entsteht, das z. B. wenn die Kompletträder teurer wie ein Original Komplettradsatz vom jeweiligen Hersteller entsteht.
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